Kosten
Transparenz schafft Vertrauen
Transparenz schafft Vertrauen
Honorar
Bevor Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen, möchten Sie sicher wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.
Leider ist dies im Vorfeld nicht genau bestimmbar.
Grundlage für die Honorarabrechnung ist die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Diese Vergütungsverordnung ist im Wesentlichen eine wertabhängige Vergütungsverordnung. Sie gibt bestimmte Brandbreiten vor, die sowohl nach oben als auch nach unten angewendet werden können. Hierbei sind gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 4 StBVV auch höhere oder niedrigere Gebühren als die gesetzliche Vergütung möglich. Bei der Steuerberatervergütungsverordnung wird teilweise nach
Für das Erstgespräch in unseren Räumen wird ein Honorar in Höhe von € 160,00 netto fällig, das bei weiterer Zusammenarbeit auf die erbrachten Tätigkeiten angerechnet wird.
Zu beachten ist, das bei der Erstellung der Honorarrechnung auch hier der erforderliche Zeitaufwand sowie die Komplexität der erbrachten Leistungen berücksichtigt werden. Durch entsprechend gute Vorbereitung Ihrer Unterlagen (hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich) und eventuelle Unterstützung durch z.B. Nutzung des Kontoauszugsmanagers lässt sich unser Aufwand verringern und die Steuerberatergebühr vermindern.
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Für die Ersteinrichtung Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchhaltung fällt je nach Aufwand eine Zeitgebühr á € 45,00 je angefallener halben Stunde an.
Die Neuanlage eines Mitarbeiters wird mit € 15,00 netto (einmalig) berechnet.
Die monatliche Abrechnung pro Mitarbeiter beträgt € 14,00 netto; wird nur ein Mitarbeiter abgerechnet, fällt eine Mindestgebühr in Höhe von monatlich € 22,00 netto an.
Anträge auf Lohnfortzahlung/Mutterschaftsgeld etc., Jahresmeldungen an die Berufsgenossenschaft, An- und Abmeldungen von Mitarbeitern, Sofortmeldungen, Teilnahme an Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen etc. werden mit einer Zeitgebühr von € 45,00 netto pro angefangener halber Stunde berechnet.
Bei den Steuerberatergebühren zzgl. Auslagen handelt es sich um Nettowerte; auf diese fällt die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.